Sinfoniekonzert mit 2G plus

Das Fellbacher Kammerorchester
Wann

Sonntag, 28. November 2021, 11 UHR

Wo

Musikschule Fellbach, Guntram-Palm-Platz 2

Weitere Infos

Eintritt frei – Spenden erbeten. Kostenlose Eintrittskarten im i-Punkt Fellbach, Telefon 0711 / 580058. Es gilt 2G.

Mit einem Sinfoniekonzert will das Fellbacher Kammerorchester sein Publikum am ersten Adventsmorgen verwöhnen. Unter der Leitung von Lukas Bauer hat das Streicherensemble beliebte Werke der Klassik und Romantik einstudiert: Franz Schuberts 5. Sinfonie sowie ein Rondo und ein Adagio für Solovioline und Orchester von Wolfgang Amadeus Mozart. Mit der Hirtenmusik aus dem Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach klingt die Matinee vorweihnachtlich aus. Den solistischen Part in Mozarts Werken übernimmt die Violinistin Bettina Kriegbaum. Bläser erweitern das traditionelle Streicherensemble zu einem sinfonischen Klangkörper.
Franz Schuberts 5. Sinfonie in B-Dur ist ein frühes Werk der Romantik, versprüht aber auch die klassische Heiterkeit Mozarts. Nicht umsonst wird sie unter vorgehaltener Hand als Mozarts 42. Sinfonie bezeichnet. Der breite, warme Klang macht die Sinfonie zu einem bemerkenswerten Grenzgänger in der Musikgeschichte.
Wolfgang Amadeus Mozart komponierte das Rondo in C-Dur und das Adagio in E-Dur für den Wiener Violinisten Antonio Brunetti und Orchester. Das Rondo erinnert an das Finale eines Violinkonzerts, steht aber für sich allein. Das Adagio schrieb Mozart für Brunetti als Ersatz für den langsamen Mittelsatz des Violinkonzerts in A-Dur.
Mit der altbekannten pastoralen Hirtensinfonie aus dem Weihnachtsoratorium von Johann Sebastian Bach rundet das Kammerorchester seine adventliche Matinee ab.

Trotz der Alarmstufe II wird das Fellbacher Kammerorchester sein für Sonntag angesetztes Sinfoniekonzert zur Aufführung bringen, allerdings unter veränderten Bedingungen. Für das Publikum gilt die 2G plus-Regel. Dies bedeutet, dass Besucherinnen und Besucher geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen PCR- oder Schnelltest vorweisen müssen. Beim Einlass vorzulegen ist ein offizieller Impf- oder Genesenennachweis der EU mit einem QR-Code auf der App oder in ausgedruckter Form, ebenso ein Ausweisdokument. Ein Impfpass alleine reicht nicht aus.
Ausnahmen von der 2G plus-Regel gelten für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie für Kinder bis zu 12 Jahren. Schülerinnen und Schüler von 12 bis 17 Jahren können einen Schülerausweis vorlegen. Beim Einlass müssen alle Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktdaten hinterlegen, vorzugsweise mit einem schon vorab ausgefüllten Kontaktformular.
Aufgrund der ebenfalls durch die Alarmstufe II bedingten Personenbegrenzung auf die Hälfte der Besucherinnen und Besucher wird das Sinfoniekonzert zweimal aufgeführt. Personen, die ihre Eintrittskarte beim i-Punkt erhalten haben (Kartennummern 1 bis 85), können die Vorstellung wie ursprünglich vorgesehen um 11 Uhr im Konzertsaal der Musikschule besuchen. Familienangehörige und Freunde des Kammerorchesters, die ihre Eintrittskarten auf direktem Weg erhalten haben (Kartennummern 86 bis 170), werden gebeten, an der zweiten Vorstellung um 12.15 Uhr teilzunehmen. Auch am Platz gilt Maskenpflicht.

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